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Tipps & Tricks
Die Feuerwehr Hindelbank möchte es nicht
unterlassen und Ihnen nützliche Tipps und Tricks zum Verhalten bei einem
Brandfall mitzugeben. Die nachfolgenden Informationen stammen von der
Beratungsstelle für Brandverhütung (www.bfb-cipi.ch).
Sie sollen als Anhaltspunkte dienen und sind nicht in jedem Falle abschliessend.
Die Alarmnummer ist in jedem Fall:

Verhalten im Brandfall
Das
richtige Verhalten bei einem Brandausbruch ist entscheidend für den Schutz von
Menschen und Sachwerten. Allzu häufig wird die Feuerwehr erst nach misslungenen
Löschversuchen alarmiert. Damit gehen kostbare Minuten verloren.
Bei Brandausbruch gilt der Grundsatz Alarmieren - Retten - Löschen!
Es soll ruhig und überlegt vorgegangen werden, Panik ist zu vermeiden.
A
L A R M I E R E N
-
Zuerst
Feuerwehr alarmieren: Tel. Nr. 118
(Ort, Strasse und Ereignis sowie Name und Adresse des Anrufers angeben)
-
Gefährdete Personen und Hauszentrale sofort benachrichtigen
R E T T E
N
-
Menschen und Tiere retten (Personen mit brennenden Kleidern in Decken oder
Mäntel hüllen und auf dem Boden wälzen)
-
Fenster
und Türen schliessen (Vermeiden der Brandausbreitung)
-
Brandstelle über Fluchtwege (Ausgänge, Treppen, Notausstiege) verlassen, keine
Aufzüge benützen
-
Bei
verrauchten Treppenhäusern und Korridoren im Zimmer bleiben, Türen abdichten
und am geschlossenen Fenster auf die Feuerwehr warten
L Ö S C H
E N
-
Brand
mit den vorhandenen Mitteln bekämpfen (Handfeuerlöscher, Innenhydranten)
-
Brände
von Oel oder Fett mit feuchtem Tuch zudecken
-
Bei
brennenden elektrischen Geräten sofort Stecker ausziehen und abschalten
-
Eintreffende Feuerwehr einweisen
Überlegen Sie
schon heute, wie Sie sich im Brandfall verhalten müssten - besser ist es aber,
Brände zu verhüten.
Checkliste
Brandgefahren im Haushalt
Wohngebäude
werden am häufigsten von Bränden betroffen. Über 12'000 Wohnungen werden in der
Schweiz jährlich durch Brände vollständig oder teilweise zerstört. Mehr als
jeder vierte Schaden ist auf Unachtsamkeit im Umgang mit Feuer und Hitze
zurückzuführen.
Brände vernichten nicht nur Sachwerte, auch Menschenleben sind bedroht. Die
Hausbewohner können ihre eigene Sicherheit erhöhen, wenn Sie sich brandbewusst
verhalten. Die Beratungsstelle
für Brandverhütung BfB empfiehlt deshalb, jeden Haushalt mindestens einmal
jährlich mit dieser Checkliste zu überprüfen.
-
Bemühen
Sie sich um eine gute Ordnung auch in Nebenräumen (Garage, Estrich, Heizung,
Keller etc.)?
-
Denken
Sie daran, dass viele Haushaltgeräte Wärme erzeugen und deshalb
brandgefährlich sind (Kochherd, Strahler, Rechaud, Bügeleisen etc.)?
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Wissen
Sie, dass Kinder den Umgang mit Feuer unter Aufsicht von Erwachsenen lernen
müssen?
-
Lassen
Sie Kerzen nie unbeaufsichtigt brennen?
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Öffnen
Sie bei Arbeiten mit brennbaren Flüssigkeiten (Lösungsmittel, Farbe, Leim,
Sprays etc.) die Fenster und halten alle Zündquellen fern?
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Werfen
Sie Raucherwaren niemals achtlos weg und verzichten Sie im Bett auf das
Rauchen?
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Lassen
Sie defekte Installationen unverzüglich vom Fachmann reparieren?
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Kennen
Sie den Grundsatz für das Verhalten im Brandfall: Alarmieren (Feuerwehr Tel.
Nr. 118) - Retten - Löschen?
Broschüren und
Merkblätter über die Brandverhütung können gratis bei der Beratungsstelle für
Brandverhütung BfB bezogen werden.
Massnahmen bei Verbrennungen
Kühlen – kühlen – und nochmals kühlen...!
Trinken – trinken –
und nochmals trinken...!
Trotz aller Vorsicht
kann es zum Brandausbruch kommen. Dabei werden nicht nur Sachwerte vernichtet –
oft werden auch Menschen Opfer der Flammen.
Welche Massnahmen sind
nach Verbrennungen zu treffen?
Kaltes Wasser spielt
eine äusserst wichtige Rolle. Das Eintauchen der betroffenen Haut in kaltes
(nicht eisgekühltes) Wasser während mindestens 20 Minuten nach dem Unfall ist
die erste, dringend empfohlene Massnahme. Hausmittel wie Mehl, Fett oder Oel
sind nicht geeignet.
Brandblasen sollten
nicht geöffnet werden. Brandwunden sind locker mit sauberen Tüchern abzudecken.
Verletzte mit starken Verbrennungen müssen viel trinken, um die verlorene
Flüssigkeit zu kompensieren (evtl. Infusionen). Verbrennungen bei Kleinkindern
und im Gesicht gehören in die Hände des Arztes, ebenso grossflächige
Verbrennungen. Sind mehr als 30% der Körperoberfläche betroffen, muss der
Verunfallte sofort hospitalisiert werden.
Insekten
Das
Informationsblatt (PDF)
wurde im 3324 02/2010 publiziert und soll helfen, die richtigen Massnahmen bei
Insektenplagen einzuleiten.
Update: 15.06.2010
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